1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen dem in der Vereinbarung aufgeführten Kunden und der Tresio GmbH (nachfolgend „TRESIO“), soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
1.2. Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen»), welche TRESIO gegenüber dem Kunden im Rahmen der SaaS-Software Tresio (nachfolgend „TRESIO-APP“) erbringt. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich im Weiteren aus der Preisübersicht von TRESIO, sowie den aktuellen Leistungsbeschreibungen auf der TRESIO Website www.tresio.ch. Diese AGB gelten spätestens mit der Benutzung der entsprechenden Dienstleistungen als vom Kunden akzeptiert.
2. Pflichten von TRESIO
2.1. TRESIO erbringt für seine Kunden Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
2.2. TRESIO entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
2.3. TRESIO bemüht sich um eine einwandfreie Qualität ihrer Dienstleistungen. Störungen, die im Einflussbereich von TRESIO liegen, werden so schnell wie möglich behoben.
2.4. TRESIO überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet während der Vertragsdauer die Dienstleistungen von TRESIO vertragskonform zu verwenden und die Dienstleistungen fristgerecht zu bezahlen.
3.2. Der Kunde hat alle von TRESIO empfohlenen Sicherheitsweisungen zu befolgen, insbesondere Passwörter sorgfältig aufzubewahren und nicht Dritten weiterzugeben.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
3.4. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
3.5. TRESIO übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Daten und Information des Kunden zurückzuführen sind.
4. Vertragsdauer & ordentliche Kündigung
4.1. Die Vertragsdauer beträgt, je nach Wahl des Rechnungskreislaufes, jeweils einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, resp. ein Jahr.
4.2. Kündigungen können online durch die Wahl des Vertragspaketes „Demo Konto“ erfolgen. Der Vertrag kann, je nach Vertragswahl, monatlich oder jährlich ohne Kündigungsfrist auf das Ende der aktuellen Vertragsdauer gekündigt werden. Die automatische Vertragsverlängerung endet ebenfalls mit der Kündigung.
4.3. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt TRESIO unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für TRESIO insbesondere dann, wenn der Kunde
a. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
b. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
c. bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen gegen Bestimmungen der Vereinbarung verstösst
5. Preise & Zahlungsbedingungen
5.1. Die Dienstleistungen werden jeweils, je nach Wahl des Rechnungskreislaufes, im Voraus für jeden Monat oder für ein ganzes Jahr bezahlt.
5.2. Die Zahlungen werden über den Kreditkarten-Anbieter des Kunden abgerechnet. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat TRESIO das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen oder vom Service-Level abzuweichen.
5.3. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige Recht von TRESIO, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich aufzulösen.
5.4. TRESIO ist dazu berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur Kündigung des Vertrages auf das Enddatum seiner aktuell bezahlten Rechnungskreislaufes berechtigt.
5.5. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisübersichten und weitere Spezifikationen über die einzelnen Dienstleistungen, welche auf der TRESIO Website www.tresio.ch veröffentlicht sind.
6. Nutzungsrechte an der Software & Immaterialgüterrechte
6.1. TRESIO stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Softwarelösung TRESIO-APP in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert TRESIO die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
6.2. Allfällige mit TRESIO Dienstleistungen oder damit verbundene Immaterialgüterrechte, insbesondere Software, verbleiben bei TRESIO bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält ein unübertragbares, zeitlich beschränktes und nicht ausschliessliches Recht zur vertragsgemässen Nutzung dieser Rechte. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil der Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Die TRESIO-APP Software darf weder zurückentwickelt (Reverse Engineering), noch darf versucht werden, den Quellcode zu extrahieren.
6.4. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemässe Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
6.5. Eine unentgeltliche Weitergabe oder der Weiterverkauf von Dienstleistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TRESIO erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
7. Datenschutz & Informationsaustausch
7.1. TRESIO verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Erfüllung der Dienstleistungen zur Kenntnis gelangten Daten des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von TRESIO als auch des Kunden.
7.2. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Informationen die zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von TRESIO erforderlich ist. Zu diesen Verpflichtungen gehört das Finden und Vermitteln von optimalen Finanzlösungen für den Kunden im Bereich Treasury Services und Cashflow Management, sofern der Kunde die Option Mr. T innerhalb der TRESIO-APP gewählt hat.
7.3. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert TRESIO nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Dienstleistungen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
7.4. Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Webseiten und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist.
8. Missbrauch
8.1. Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht in missbräuchlicher Art und Weise verwenden. Die Verwendung findet ausschliesslich im gesetzlichen Rahmen statt. TRESIO behält sich das Recht vor, den Zugang bei Verdacht auf Missbrauch zu suspendieren oder zu löschen.
8.2. Der Kunde hat TRESIO für Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die auf eine missbräuchliche Verwendung der Dienstleistungen durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei einem Missbrauch zu Lasten des Kunden ist TRESIO sofort zu benachrichtigen.
8.3. Kunden sind verpflichtet, Passwörter vertraulich zu behandeln. Für Aktivitäten im Nutzerkonto ist der Nutzer verantwortlich
9. Data-Hosting
9.1. TRESIO überlässt dem Kunden einen Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. TRESIO verpflichtet sich diesen Speicherplatz jederzeit in der Schweiz zu führen.
9.2. TRESIO trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
9.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
9.5. TRESIO ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird TRESIO tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
10. Gewährleistung für Dienstleistungen
10.1. TRESIO leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der TRESIO-APP Gewähr.
10.2. Dabei verpflichtet sich TRESIO gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen, die für den üblichen Geschäftskundengebrauch bestimmt sind. TRESIO übernimmt jedoch keine Gewähr für:
a. ein durchgehend unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der TRESIO-APP;
b. von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen;
c. den Schutz vor schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Phishing-Angriffen, Daten und anderen kriminellen Handlungen seitens Dritter;
d. die Vermeidung eines Datenverlusts infolge Störungen.
10.3. TRESIO ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte TRESIO davon in Kenntnis setzen. TRESIO hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
10.4. Der Kunde verpflichtet sich, TRESIO von allen Ansprüchen Dritter, die auf den gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und TRESIO die Kosten zu ersetzen, die wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
10.5. Im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen versendet TRESIO gegebenenfalls Serviceankündigungen, Verwaltungsnachrichten und andere Informationen. TRESIO kann den Kunden über beliebige Kanäle kontaktieren.
10.6. TRESIO kann neue Funktionen hinzufügen, entfernen, Module aussetzen oder endgültig einstellen.
11. Haftung
11.1. TRESIO übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt oder Schäden, die TRESIO nicht zu vertreten hat oder die durch die Sperrung oder Kündigung von Dienstleistungen beim Kunden entstanden sind.
11.2. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
11.3. Die Haftung für Datenverluste ist in allen Fällen ausgeschlossen.
11.4. Unter keinen Umständen haftet TRESIO resp. ihre Subunternehmer für Schäden, die sie nicht verschuldet haben.
11.5. Sie haften auch nicht für:
a. entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind);
b. mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder TRESIO auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde);
c. entgangene Geschäfte, Umsätze, Zins-, Finanzerträge oder nicht realisierte Einsparungen.
11.6. TRESIO übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese Leistungen verschaffen.
12. Support & Kundendienst
12.1. TRESIO wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der von TRESIO und der weiteren Dienstleistungen innerhalb der auf der Webseite www.tresio.ch veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.
13. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
13.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
13.2. Die Überwachung der Grundfunktionen von TRESIO erfolgt täglich. Die Wartung erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00- 18:00 Uhr. Bei schweren Fehlern - die Nutzung von TRESIO ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. TRESIO wird den Kunden über Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.
14. Änderung von Vertragsbedingungen durch TRESIO
14.1. TRESIO behält sich vor, die Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn berechtigte Interessen von TRESIO es rechtfertigen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form und mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist von bis zu 30 Tagen mitgeteilt.
15. Mitteilungen
15.1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung einer E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.
15.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
16. Sonstiges
16.1. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung aus Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.
16.2. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1. Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.